Anmeldung und Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Anmeldung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten des Kindes bei der Marktgemeinde Regau.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Sozialversicherungsnummer
- ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes oder Kopie der Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vom 2. bis 5. Geburtstag
- Impfkarte des Kindes
- Die Aufnahme ist ab dem vollendeten 3. Lebensjahr möglich.
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes kann von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.